Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungen, welche
durch Ullrich & Partner GmbH ("Ullrich & Partner") zu Gunsten eines beliebigen Auftraggebers (der "Auftraggeber")
erbracht werden.
Der Auftraggeber stimmt der ausschliesslichen Anwendbarkeit der vorliegenden AGB für die Erbringung von
Dienstleistungen durch Ullrich & Partner vorbehaltslos zu und anerkennt deren Vorrang gegenüber den
abweichenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Allfällige allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Ullrich & Partner nicht verbindlich, auch wenn sie von Ullrich &
Partner nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.
Im Falle von Abweichungen zwischen den vorliegenden AGB und dem Vertrag zwischen Ullrich & Partner und dem
Auftraggeber, gehen die vertraglich vereinbarten Bestimmungen vor. Die vorliegenden AGB bilden integrierenden
Bestandteil des Vertrages.
1. Offerte, Vertragsabschluss und Änderungen
a. Auf Anfrage und gestützt auf die Angaben des Auftraggebers stellt Ullrich & Partner dem
Auftraggeber für die gewünschten Dienstleistungen eine detaillierte Offerte zu (die "Offerte"). Die
Offerte, inklusive den vorliegenden AGB, wird zu einem beidseitig verbindlichen Vertrag, sofern
Ullrich & Partner ein durch den Auftraggeber unterzeichnetes Doppel der Offerte innert vierzehn
(14) Tage seit Ausstellung zurückerhalten hat (der "Vertrag"). Nach Ablauf der vierzehntägigen
Frist, ist die Ullrich & Partner nicht mehr an die Offerte gebunden und die Zustellung der
unterzeichneten Offerte entfaltet keine Bindungswirkung.
b. Enthält die unterzeichnete und retournierte Offerte Änderungen des Auftraggebers, so gilt die
abgeänderte Offerte als Anfrage an Ullrich & Partner zur Ausstellung einer neuen Offerte nach Ziffer
1a und ist für Ullrich & Partner nicht verbindlich.
c. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen des Vertrages. Änderungswünsche nach
Vertragsabschluss setzen eine neue Offerte der Ullrich & Partner voraus und liegen im Ermessen
von Ullrich & Partner. Wird die neue Offerte zum Vertrag, so ersetzt dieser den ursprünglich
abgeschlossenen Vertrag.
d. Offerte und Änderungswünsche müssen zwingend schriftlich erfolgen. Allfällige mündliche
Absprachen sind nicht verbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich in einer Mandatsvereinbarung
aufgeführt sind.
2. Dienstleistungen
a. Ullrich & Partner erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Consulting, Business
Development, Coaching sowie Schulungen und übernimmt Interims-Mandate ("Dienstleistungen").
b. Die konkret zu erbringenden Dienstleistungen werden im Vertrag definiert und bilden abschliessend
den Auftragsumfang. Ullrich & Partner verpflichtet sich ausschliesslich zur Erbringung der im Vertrag
definierten Dienstleistungen. Weitergehende Dienstleistungen werden von Ullrich & Partner nicht
erbracht.
c. Ullrich & Partner erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und
wird im Interesse des Auftraggebers tätig. Es werden keine Erfolge irgendwelcher Art garantiert, es
sei denn, dies wird explizit vereinbart.
d. Ullrich & Partner ist zur Substitution befugt und haftet ausschliesslich für die sorgfältige Auswahl
und Instruktion des Substituten.
e. Terminvorgaben gelten als unverbindliche Zielvorgaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich als
verbindlich vereinbart.
3. Honorar, Spesen, Auslagen
a. Ullrich & Partner rechnet das Honorar gemäss Vertrag ab. Ist aus dem Vertrag kein Honorar
ersichtlich, so gelten die Honoraransätze gemäss angehängter Preisliste von Ullrich & Partner.
b. Ist im Vertrag ein Pauschalhonorar vereinbart worden, werden Aufwendungen aufgrund für Ullrich
& Partner unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen im Umfang oder in der Abwicklung
des Mandates, die zu einer Erhöhung des Aufwandes führen, zusätzlich in Rechnung gestellt.
c. Zusätzlich zum Honorar wird eine Projektmanagementpauschale von 5% des Honorars für
Disponent, Planung, Research, Backoffice Kundengespräche, Büromaterial, Porto, Printergebnisse,
Umlagen und sonstige Betriebskosten verrechnet. Spesen, insbesondere Reise- und
Übernachtungskosten, Vergütungen für Mahlzeiten und Ähnliches, sind im Honorar nicht inbegriffen
und werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
d. Für kurzfristig erteilte Aufträge mit hoher Dringlichkeit kann ein Honorarzuschlag erfolgen.
e. Honorare, Spesen und Auslagen werden exklusive Mehrwertsteuer angegeben.
f. Ullrich & Partner behält sich das Recht vor, Vorschüsse für Honorare, Spesen und Auslagen zu
verlangen und von Zeit zu Zeit Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen.
Ullrich & Partner kann die Dienstleistungserbringung bis zur Leistung eines Vorschusses oder
Begleichung einer Zwischenrechnung aufschieben.
g. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen aufgrund der vom Auftraggeber eingereichten
Unterlagen und gewünschten Dienstleistungen und sind für Ullrich & Partner unverbindlich. Eine
effektive Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Mandates.
h. Im Falle der Substitution verpflichtet sich der Kunde die Honoraransprüche des Substituten auf
Aufforderungen von Ullrich & Partner direkt zu begleichen.
4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
a. Allfällige Beanstandungen bezüglich erhaltener Rechnungen seitens des Auftraggebers sind innert
10 Tagen seit Erhalt schriftlich an Ullrich & Partner mitzuteilen.
b. Es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Im Verzugsfall wird ein Verzugszins
von 5% erhoben.
c. Im Falle des Verzugs werden folgende Mahngebühren erhoben: 1. Mahnung: CHF 20.00; 2.
Mahnung: CHF 50.00; 3. Mahnung: CHF 80.00.
d. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen.
e. Mit Zustimmung von Ullrich & Partner kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diesfalls wird ein
Zuschlag von CHF 120.00 pro Ratenzahlung erhoben.
f. Ullrich & Partner ist zur Verrechnung von Forderungen befugt.
5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Ullrich & Partner sämtliche für die Dienstleistungserbringung
notwendigen Dokumente, Informationen, Daten, Zugänge, Auskünfte ("Unterlagen") rechtzeitig
erhält und ist sich bewusst, dass die Dienstleistungserbringung auf Basis der eingereichten
Unterlagen erfolgt und willigt explizit in den Gebrauch der Unterlagen ein.
b. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit, Gesetzeskonformität und Korrektheit der eingereichten
Unterlagen verantwortlich.
c. Vorbehaltlich gesetzlicher Notwendigkeit, sind Unterlagen grundsätzlich in Kopie einzureichen.
Ullrich & Partner garantiert keine Aufbewahrung. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden
sämtliche Unterlagen vernichtet.
d. Der Auftraggeber willigt der zur Dienstleistungserbringung notwendigen Datenbearbeitung im Sinne
des Datenschutzgesetzes ein.
6. Kommunikation
a. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass zwischen den Parteien grundsätzlich elektronisch
und unverschlüsselt kommuniziert wird und willigt in das Risiko eines allfälligen Datenverlustes,
Datendiebstahles oder ähnlicher Vorkommnisse ein.
b. Ullrich & Partner sorgt für angemessene Sicherheitsmassnahmen, schliesst jedoch jegliche Haftung
für die elektronische Kommunikation und der damit verbundenen Risiken aus. Der Auftraggeber
stellt sensible Unterlagen auf eigenes Risiko elektronisch zu. Es steht dem Auftraggeber jederzeit
frei, Unterlagen auf postalem Weg zuzustellen. Ullrich & Partner kommuniziert lediglich auf expliziten
schriftlichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten per Post. Diesfalls gelten Sendungen
als zugestellt, sobald sie an die vom Auftraggeber angegebene Adresse bzw. letzte bekannte
Adresse verschickt worden sind.
7. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
a. Sämtliche schriftlichen Arbeitsergebnisse, die für den Auftragsgeber erstellt, ihm ausgehändigt und
von ihm bezahlt wurden, gehören dem Auftraggeber zur vereinbarten Verwendung. Die mit dem
Auftrag verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Know-how) verbleiben bei Ullrich & Partner.
b. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Arbeitsergebnissen für Dritte sind nur mit schriftlicher
Zustimmung von Ullrich & Partner gestattet.
c. Ullrich & Partner räumt dem Auftraggeber jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares
Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen
Arbeitsergebnissen und dem dazugehörigen Know-how ein.
d. Ullrich & Partner haftet nicht für die Verwendung von Arbeitsergebnissen für andere Zwecke sowie
für die Verwendung von abgeänderten Arbeitsergebnissen.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
a. Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen behandeln der Auftraggeber und Ullrich & Partner
das Mandat sowie alle Informationen und Daten, von denen sie aufgrund des Mandates Kenntnis
erhalten, während und nach Beendigung des Mandates für eine Frist von 10 Jahren vertraulich.
Beide Parteien halten die einschlägigen Datenschutzbestimmungen jederzeit ein.
b. Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind Informationen, die
i. mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei offengelegt werden dürfen, die öffentlich
zugänglich sind, oder die einer Partei unabhängig vom Mandat bekannt sind,
ii. deren Offenlegung gegenüber Dritten zur Durchführung der Dienstleistungserbringung
notwendig ist, sofern die Dritten ebenfalls einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen,
iii. aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften oder aufgrund eines gerichtlichen
oder behördlichen Entscheids offengelegt werden müssen,
iv. zur Wahrung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen sowie zur Wahrung der Interessen
einer Partei gegenüber den Rechtsvertretern der Partei offengelegt werden.
c. Im Falle der Substitution ist Ullrich & Partner berechtigt, die zur gehörigen Erfüllung der
substituierten Dienstleistungen notwendigen Unterlagen an den Substituten weiterzugeben.
9. Haftung
a. Ullrich & Partner verpflichtet sich zum sorgfältigen Tätigwerden im Interesse des Auftraggebers.
Wird im Ausnahmefall die Erstellung eines Werkes im Sinne von Art. 363 OR vereinbart, so hat
Ullrich & Partner bei Mängeln Anspruch auf Gelegenheit zur Nachbesserung.
b. Ullrich & Partner haftet nur für grobfahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden. Im Haftungsfall
wird die maximale Haftungssumme von Ullrich & Partner auf die Hälfte des Honorars im
Schadensjahr beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden wird
ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für die Substitution.
c. Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle Personen, denen Ullrich & Partner die Besorgung von
Dienstleistungen befugtermassen übertragen hat.
d. Die Hilfspersonenhaftung wird vollumfänglich ausgeschlossen.
e. Für Schäden, die aufgrund einer Pflichtverletzung, insbesondere einer Mitwirkungsunterlassung wie
fehlende, falsche oder unvollständige Unterlagen, des Auftraggebers entstehen, übernimmt Ullrich
& Partner keine Haftung.
f. Werden aufgrund eines Auftrages Ansprüche von Dritten gegen Ullrich & Partner geltend gemacht,
ist der Auftraggeber verpflichtet, Ullrich & Partner von jeglichen Kosten und Aufwendungen,
inklusive Abwehr des Anspruchs, schadlos zu halten.
10. Auftragsbeendigung
a. Beide Parteien können den Vertrag im Sinne von Art. 404 OR jederzeit und unmittelbar schriftlich
künden, sofern die Beendigung nicht zur Unzeit erfolgt. Andernfalls endet der Auftrag durch
Erfüllung oder durch Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
b. Im Falle einer Vertragsbeendigung sind die erbrachten Dienstleistungen von Ullrich & Partner
gemäss Ziffer 3 AGB durch den Auftraggeber zu vergüten. Im Falle eines Pauschalmandates erfolgt
eine pro rata Vergütung.
c. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses händigt Ullrich & Partner dem Auftraggeber die von
diesem eingereichten und das Mandat betreffende Unterlagen auf Kosten des Auftraggebers in
vereinbarter Form (elektronisch, physisch) aus. Nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Angebot
zur Aushändigung werden die Unterlagen vernichtet. Ullrich & Partner verwahrt keine
Originaldokumente des Auftraggebers. Ullrich & Partner ist berechtigt, Unterlagen des Auftraggebers
zwecks Erfüllung eigener gesetzlicher und regulatorischer Pflichten in Kopie aufzubewahren und
behält sich das Recht vor, automatisch gespeicherte Back-Up Dateien zu behalten.
d. Wünscht der Auftraggeber die Übertragung des Mandates auf einen anderen Dienstleister, so trägt
er die Kosten von Ullrich & Partner für die Übertragung.
e. Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des
Auftraggebers. Ullrich & Partner verpflichtet sich, das Geschäft so lange zu besorgen, bis der
Auftraggeber oder seine Rechtsnachfolger das selbst tun können, sofern die Beendigung des
Auftrags deren Interessen gefährden würde. Die Erben oder Rechtsnachfolger können den Auftrag
jederzeit widerrufen.
11. Allgemeine Bestimmungen
a. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, Änderungswünsche und Offerten bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
b. Die Ungültigkeit und Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berühren die Gültigkeit des übrigen
Teils der Vereinbarung nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig, unwirksam oder nicht
durchsetzbar erweisen, so werden diese durch neue gültige Bestimmungen ersetzt, die der
rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen.
In analoger Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.
c. Im Falle von höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Pandemien, Epidemien, behördlichen
Massnahmen, Boykott, Streik und Naturkatastrophen, wird Ullrich & Partner von sämtlichen
vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder sonstigen Rechtsbehelfen
wegen Vertragsverletzung befreit.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a. Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag unterliegen Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der
Kollisionsnormen, die auf ein anderes anwendbares Recht verweisen würden.
b. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Basel-Stadt.
Basel, 1. August 2021.